BEGLEITER - WER DARF MITFAHREN?
PROBEZEIT & WEITERE REGELN
Begleiter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Es können mehrere Begleiter eingetragen werden – wichtig ist nur, dass sie namentlich in der Prüfungsbescheinigung stehen.
Begleitet fahren – aber richtig!
Begleiter dürfen keinen Alkohol (0,5 Promille-Grenze) oder andere berauschende Mittel konsumieren.
Verstößt der Begleiter dagegen, kann das zum Entzug der Fahrerlaubnis für den Fahranfänger führen.
Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung der Prüfungs- bescheinigung.
Sie dauert zwei Jahre, genau wie beim normalen Führerschein.
Beim BF17 sind die Klassen M, L und S automatisch eingeschlossen – diese dürfen Sie auch ohne Begleitung fahren.
UND WENNS MAL SCHIEFGEHT?
Wer ohne Begleiter fährt, riskiert den Widerruf der Fahrerlaubnis.
Eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) beantragt werden.
