Führerscheinklassen

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM, L

Ergänzende Informationen zur Klasse B mit Schlüsselzahl B197

Theoretische Ausbildung und Prüfung
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.

Praktische Ausbildung und Prüfung

Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Weiterführende Informationen

Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung

Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden. Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: AM, L

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern. Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: AM, L

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24
20 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, AM

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM

Mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine